Fachkräfte
  Saisonarbeiter
  Pflegepersonal
 Transport - Logistik
  Personalleasing
  Arbeitsvermittlung
  Ärzte
  Kontakt





Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Suche, Vermittlung und Anforderung von Saisonarbeitskräften


I - Geltung, Gerichtsstand

Außerhalb einer gesonderten schriftlichen und beiderseits unterzeichneten Vereinbarung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle vorgenommener Änderungen im Wortlaut oder Streichungen durch eine der Vertragspartner ist diese Änderung lediglich gültig, wenn auf diese Änderung gut sichtbar und gesondert hingewiesen wird. Als Gerichtsstand ist in jedem Fall ausschließlich der Sitz der Vermittlungsagentur anzusehen, dies gilt als vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden andere Bestimmungen und deren Wortlaut, Intention oder Bedeutung hiervon nicht berührt, zudem wird vereinbart, dass die unwirksame Bestimmung gegen eine neue, der alten weitestmöglich entsprechend, ersetzt wird.

II - Datenspeicherung

Der Vermittler, ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgänge zu verwenden und die Daten im notwendigen Rahmen an andere an der Vermittlung beteiligte Firmen und/oder Organisationen zu übermitteln. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer eines Vermittlungsvorganges und darüber hinaus für die Dauer eines bestehenden Vertragsverhältnisses oder Arbeitsaufenthaltes vermittelter Saisonkräfte gespeichert. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im nötigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, Daten einzelner oder mehrerer Auswahlmitarbeiter vor, während oder nach einer Beschäftigung ausnahmslos nicht an Dritte weiterzuleiten oder Einsicht zu gewähren.

III - Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines oder mehrerer Saisonarbeiter.

IV - Kosten

Die Vermittlungskosten betragen 349 Euro einmalig und netto für jede einzelne Saisonarbeitskraft und deren jährlichen 4-monatigen Einsatz. Anderslautende Kostenvereinbarungen sind schriftlich auszufertigen beiderseits zu bestätigen. Die Vermittlungskosten werden bei Anforderung eines oder mehrerer Saisonarbeiter dann sofort jeweils fällig. Serviceleistungen vor Anforderung einer oder mehrerer Saisonarbeitnehmer sind kostenfrei, es sei denn, ein oder mehrere vorgestellte Arbeitnehmer werden seitens des Auftraggebers oder Dritten gesondert angeworben und wie auch immer anderweitig eingeladen und/oder beschäftigt. Im letzteren Fall wird eine zusätzliche gesonderte Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro für jeden Vorgang, zuzüglich zu den für jeden Vorgang fälligen 349 Euro Vermittlungskosten jeweils netto sofort fällig. Alle Honorare sind nach Eintritt der Fälligkeit umgehend auf das Konto der Firma Seniocare24 e.K., (IM INTERNET NICHT DARGESTELLT) zu überweisen.

V - Haftung

Zeitliche Zusagen sind unverbindlich, Verzögerungs - oder Ausfallkostenersatz bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Tätigkeitsabbruch durch eine Saisonkraft kann seitens der Vermittlung nicht gewährt werden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden jedweder Natur, welche durch nicht vom Vermittler durch direktes Tun oder Unterlassen zu verantwortenden Gegebenheiten oder aufgrund persönlicher, nicht vom Leistungserbringer abhängigen und beeinflussbaren Entscheidungen oder Handlungen der entsendeten Arbeitskraft erfolgen. Bei fehlender Geeignetheit einer Saisonkraft wird der Vermittler innerhalb der ersten 4 Kalenderwochen der Tätigkeit schnellstmöglich und kostenfrei einen Ersatz vermitteln. Eingeschränkt ist diese Haftung zeitlich durch den Reiseweg und zudem durch die zu diesem Zeitpunkt vorherrschende Bewerberlage, sowie die Antrags - und Beantragungsfristen. Nach 4 Kalenderwochen kann kein kostenfreier Austausch mehr erfolgen.

VI - Bedingungen

Der Arbeitgeber ist zur Bereitstellung einer angemessenen Unterkunft verpflichtet, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der Agentur für Arbeit. Die Anforderung einer vermittelten Saisonkraft wird als namentliche Anforderung über das Arbeitsamt und damit in Verbindung mit den Heimatlandbehörden durchgeführt.
Bei Antragstellung über die Agentur für Arbeit wird eine Vermittlungsgebühr von ca. 60 Euro pro Auftrag zusätzlich fällig. Die Agentur für Arbeit muss der Erteilung der Arbeitserlaubnis im Vorhinein zustimmen.
Besteht keine Krankenversicherungspflicht, so ist der Arbeitgeber verpflichtet auf seine Kosten eine vergleichbare private Krankenversicherung für den Saisonarbeiter abzuschließen.
Eine Beschäftigung ist bis zu vier Monaten bzw. bei Betrieben bis zu acht erlaubt. Der ausländische Saisonarbeiter darf nicht unter ungünstigeren Arbeitsbedingungen als ein vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die Entlohnung darf nicht die tariflichen Löhne unterschreiten. Sollten keine solche Vereinbarungen gelten, ist die Unterschreitung der ortsüblichen Entlohnung nicht gestattet.
Um sicher zu gehen, dass die Saisonkräfte rechtzeitig zur Saison mit der Arbeit beginnen können, sollten mindestens zwölf Wochen zwischen Antragstellung bei der Agentur für Arbeit und dem gewünschten Einstellungstermin liegen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen der Saisonarbeiterbeschäftigung ein zu halten und gesetzlich geforderte Anmeldungen und Bestätigungen durch zu führen, die das sind: Die Melderechtliche Anmeldung, die Aufenthaltsanzeige bei der Ausländerbehörde, die Beantragung der Arbeitserlaubnis, das Einholen einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer beim Finanzamt, die Beantragung einer Versicherungsnummer und eines Sozialversicherungausweises bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger sowie das Ausstellen eines Beschäftigungsnschweises nach Beendigung der Arbeitsverhältnisses.

VII - Allgemeines

Zusätzliche Zusagen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Schriftform. Der Vermittlungsauftrag kann durch beide Seiten jederzeit kostenfrei gekündigt werden, bereits vorgenommene Anforderungen sind jedoch weiterhin kostenpflichtig.


       


Impressum  |  Kontakt  |  Diese Seite empfehlen  |  Sitemap